Am 13.01.2021 hat der Bundesrat die Verordnung zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie ange-passt. Die darin aufgeführten Punkte müssen von allen Akteuren zwingend eingehalten werden.
Für Kinder und Jugendliche vor ihrem 16. Geburtstag gelten auf dem Spielplatz keine Einschränkun-gen. Erwachsene müssen eine Maske tragen, sowohl in einer Innen- als auch auf einer Aussenanlage und jederzeit einen Abstand von 1.5 m einhalten. Erwachsene haben nur einen Aussichtspflicht und dürfen sich nicht an die Aktivitäten beteiligen.
Spielen oder bauen Kinder unter 16 Jahren zusammen mit über 16-jährigen (dies ist nur im Freien möglich), so gelten für sie die Regelungen (Abstand einhalten – Maske tragen, maximal 5 Personen).
Das Ziel der Massnahmen ist es, einerseits Robi-Mitarbeitende und andererseits die allgemeine Bevöl-kerung als Dienstleistungsempfänger vor einer Ansteckung durch das neue Coronavirus zu schützen.